Jede GmbH muss rechtlich mindestens einen Geschäftsführer haben, der die Gesellschaft leitet. Er gehört zu den wichtigsten Organen und kann die wirtschaftliche Entwicklung wesentlich beeinflussen.
In der Praxis stellen sich zahlreiche Fragen zu den Pflichten und zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers. Hinzu kommen Sonderfälle, wie bei einem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG zu. Weitere Probleme entstehen aufgrund der Wechselwirkungen zwischen Gesellschafterstellung und Anstellungsverhältnis, wenn der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter (Gesellschafter-Geschäftsführer) ist.
Unsere Broschüre zeigt anhand von Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung auf, welche Grundsätze zu beachten sind.