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Letzte Aktualisierung: 08. Juni 2026

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EU-Entgelttransparenzrichtline in Deutschland ab 2027

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Dr. Christoph Picker
Dr. Christoph Picker
Leiter ServiceCenter Arbeitswissenschaft / Arbeitssicherheit
Telefon +49 (0) 89-551 78-518 Mobil +49 (0) 160-985 102 72

Deutschland hat die von Brüssel vorgegebene Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht verstreichen lassen. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CSU) sagte in einem Interview, dass der Fahrplan für die Umsetzung aufgrund der wirtschaftlichen Lage „maßvoll nach hinten“ verschoben werde. Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen demnach erstmals zum Juni 2028 fällig werden, das Inkrafttreten des novellierten Entgelttransparenzgesetzes sei für 2027 geplant.

Priens Ministerium hatte zuvor mitgeteilt, die Richtlinie solle „aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam" umgesetzt werden. Die Ministerin sagte im Interview, Deutschland sei jedoch „auch mit anderen europäischen Partnerländern“ im Gespräch, um bei der EU-Kommission noch Veränderungen bei Umsetzungsfristen und Inhalten zu erreichen. Entgeltgleichheit müsse allerdings weiter politisches Ziel bleiben, so Prien.

Wir werden Sie über Neuerungen unverzüglich in unserem Fokus Entgelttransparenz unterrichten.

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