Von März bis Mai finden alle vier Jahre (2014, 2018, 2022, usw.) die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Außerhalb dieses Zeitraums sind in betriebsratslosen Betrieben jederzeit Neuwahlen möglich. Diese sind zwar grundsätzlich Angelegenheit der Belegschaft, aber auch der Arbeitgeber muss sich gut vorbereiten. Verfahrensfehler, die zu einer teuren Wahlwiederholung führen können, sollten vermieden werden.
Unsere Broschüre gibt einen Überblick über die komplexen Wahlvorschriften und über den Ablauf der verschiedenen Wahlverfahren unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung.