Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Juni 2025 einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes vorgelegt. Sie können ihn hier herunterladen.
Im ersten Teil des Entwurfs sollen die erforderlichen nationalen Rechtsgrundlagen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen (Maschinenverordnung) geschaffen werden.
Im zweiten Teil des Entwurfs ist eine dauerhafte Entfristung der bisher befristet geltenden Regelungen zur Nachunternehmerhaftung im Paketboten-Schutz-Gesetz vorgesehen. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände e. V. (BDA) hat eine sozialpolitische Stellungnahme zu dieser geplanten Entfristung veröffentlicht. Diese können Sie ebenfalls hier herunterladen.