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Themen und Services/Recht/Individualarbeitsrecht

Letzte Aktualisierung: 04. August 2026

Gesetz

Aktualisierte BDA-Stellungnahme zu den Arbeitszeit-Überlegungen

Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht Anpassungen im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vor, die vor allem die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit umfassen sollen. Ein im Juni 2026 bekanntgewordener erster Entwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird dem noch nicht gerecht. Diesen Entwurf können Sie am Ende des Textes herunterladen.

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) hatte bereits im Juli 2026 eine Stellungnahme zu den Überlegungen des BMAS veröffentlicht. Sie wurde nun zum 03. August 2026 aktualisiert. Das neue Dokument können Sie ebenfalls hier herunterladen.

BDA und vbw lehnen BMAS-Entwurf zum Arbeitszeitgesetz ab

Die BDA vertritt, ebenso wie die vbw, die Auffassung, dass der vorliegende Arbeitsentwurf zentrale Zusagen des Koalitionsvertrags zur Arbeitszeitregelung nicht einlöst und in der jetzigen Form abzulehnen ist. Statt vorhandene europäische Spielräume für mehr Flexibilität zu nutzen, schafft der Entwurf zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen für Unternehmen. Damit vernachlässigt er realwirtschaftliche Bedürfnisse und schwächt die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Auch bei der Arbeitszeiterfassung weicht der Entwurf vom Koalitionsvertrag ab, der eine unbürokratische Lösung und den Fortbestand der Vertrauensarbeitszeit vorsah. Stattdessen geht er über die Vorgaben von EuGH und BAG hinaus und gefährdet etablierte Vertrauensarbeitszeitmodelle. Das verursacht erhebliche zusätzliche Bürokratie- und Kostenlasten, auch für kleine und mittlere Unternehmen.

Neue Kritikpunkte am Arbeitszeitgesetz: Bußgelder, Bereithaltungspflicht und Höchstarbeitszeit

Die zweite Fassung der Stellungnahme enthält zwei neue Kritikpunkte: die ausgeweitete Bereithaltungspflicht für Arbeitszeitunterlagen und die neuen Bußgelder bis 30.000 Euro. Die Argumentation zur Höchstarbeitszeit stützt sich nun auf konkrete Studien: Der Arbeitszeitreport belegt keine gesundheitlichen Auffälligkeiten bis 48 Wochenstunden. Neu ist auch der Klimawandel als Argument für flexible Arbeitszeiten, etwa zur Verlagerung in kühlere Tageszeiten. Bei den Ausgleichszeiträumen nennt die Fassung konkrete Branchen wie Straßen- und Gleisbau. Die Kostenschätzung zur elektronischen Zeiterfassung wird präzisiert.

Wir fordern echte Flexibilität bei der Arbeitszeitreform

Wir werden uns im weiteren Verfahren gemeinsam mit der BDA dafür einsetzen, dass ein neuer Gesetzentwurf kommt: mit echter Flexibilität für alle Betriebe, unabhängig von Tarifbindung oder Betriebsrat, und mit dem versprochenen Schutz der Vertrauensarbeitszeit.

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