In Deutschland wurden im Jahr 2006 mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vier EU Intidiskriminierungsrichtlinien umgesetzt. Die Unternehmen haben seitdem viel Zeit und Geld in die Anpassung ihrer Prozesse investiert. Auch heute bereiten die Regelungen den Unternehmen immer noch Schwierigkeiten und führen weiterhin zu Rechtsunsicherheit. Im Mittelpunkt der zum AGG entwickelten höchstrichterlichen Rechtsprechung stehen Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierungen aufgrund des Alters oder des Geschlechts.
Die vorliegende Broschüre aus unserer Reihe Info Recht gibt einen Überblick über die geltende Rechtslage, zeigt die Entwicklung in der Rechtsprechung seit 2006 auf und enthält viele praktische Tipps.