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Themen und Services/Recht/Flexibler Personaleinsatz

Letzte Aktualisierung: 29. Oktober 2024

Information

Aktualisierte Fachliche Weisung zur Arbeitnehmerüberlassung – Neue Bewertung für Fälle im Ausland empfohlen

Kontakt
 Katharina Hörmann
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Telefon +49 (0) 89-551 78-236 Mobil +49 (0) 160-979 859 59

Die Bundesagentur für Arbeit hat aktualisierte Fachliche Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) im Oktober 2024 veröffentlicht. Neu ist, dass eine AN-Überlassung nach deutschen Vorschriften auch dann droht, wenn die Arbeitnehmer des Auftragnehmers ausschließlich im Ausland tätig sind.

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