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Themen und Services/Recht/EU-Recht

Letzte Aktualisierung: 06. März 2024

Position

Grenzüberschreitenden Personaleinsatz erleichtern

 Katharina Hörmann
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Telefon +49 (0)89-551 78-236 +mobil+ +49 (0)160-979 859 59
Grenzüberschreitenden Personaleinsatz erleichtern

Die Grundfreiheiten der EU suggerieren einen einfachen Einsatz von Arbeitnehmern innerhalb der EU. Die Praxis sieht anders aus. Bei einem grenzüberschreitenden Personaleinsatz gibt es bereits ab dem ersten Tag zahlreiche Pflichten für den Arbeitgeber zu beachten. Verantwortlich dafür sind vor allem die unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme und der Schutz der Mitgliedsstaaten vor Schwarzarbeit und Lohndumping.

Bürokratie kostet Unternehmen Zeit und Geld

Inzwischen müssen Unternehmen mit steigendem Personaleinsatz und immer größerem finanziellen Aufwand bürokratische Anforderungen erfüllen, anstatt sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Allen voran die sozialversicherungsrechtliche A1-Bescheinigung, die für jede Entsendung bzw. Dienstreise innerhalb der EU im Voraus zu beantragen ist. Hinzu kommen komplexe europäische Meldepflichten, zu denen Arbeitgeber oftmals schon bei eintägigen Dienstreisen verpflichtet sind.

Die Unternehmen brauchen deshalb zeitgemäße, flexible und gut handhabbare Regelwerke, um grenzüberschreitendes Arbeiten zu erleichtern und auf dem Arbeitsmarkt attraktiv zu bleiben, insbesondere beim Thema mobile Arbeit im Ausland. Mit unserem Positionspapier liefern wir konkrete Vorschläge dazu, wie europarechtliche Regelwerke flexibler gestaltet werden können.

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