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Themen und Services/Recht/EU-Recht

Letzte Aktualisierung: 27. Oktober 2026

Gesetz

EU Inc. – Verhandlungsmandat des Rates bringt Verschlechterungen bei der Mitbestimmung

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 Julius Jacoby
Julius Jacoby
Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Internationales Recht
Telefon +49 (0) 89-551 78-237 Mobil +49 (0) 172-862 23 05

Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Die EU Inc. soll eine neue, europaweit einheitliche Unternehmensform werden. Sie ist optional und von Grund auf digital ausgerichtet. Ihr Ziel: Gründen, Betreiben und Wachsen in der EU sollen einfacher werden. Der Kommissionsvorschlag schafft dabei keine neuen europäischen Mitbestimmungsregeln. Das ist eindeutig zu begrüßen.

Am 23. Oktober 2026 hat der Rat der Europäischen Union sein Verhandlungsmandat festgelegt. Er hält am Konzept einer weitgehend harmonisierten Gesellschaftsform fest. An entscheidenden Stellen ändert er jedoch den Kommissionsvorschlag. Das Ratsdokument können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Der Knackpunkt des Rates: Unternehmensmitbestimmung

Auf den ersten Blick bleibt alles beim Alten. Es gilt das Mitbestimmungsrecht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Satzungssitz hat. Doch der Rat ergänzt einen optionalen Mechanismus für die Mitgliedstaaten: Hat eine EU Inc. Niederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat, deren Beschäftigtenzahl dort die nationale Schwelle überschreitet, muss sie reagieren. Wie sie die Vorgaben erfüllt, kann sie selbst entscheiden. Möglich sind etwa eine Tochtergesellschaft, eine grenzüberschreitende Spaltung oder eine Satzungsanpassung. Ob ein Mitgliedstaat den Mechanismus anwendet, entscheidet er selbst.

Das heißt in der Praxis: Eine Rechtsform, die in jedem Land anders funktioniert, ist für Unternehmen wenig attraktiv. Mitgliedstaaten, die den Mechanismus nutzen, könnten als Standort an Reiz verlieren. Voraussichtlich trifft das auch Deutschland. Die Zusatzregeln sind außerdem überflüssig. Das Sitzstaatsprinzip des Kommissionsvorschlags legt bereits eindeutig fest, welches Mitbestimmungsrecht gilt.

Rückmeldung erbeten

Wir unterstützen eine gemeinsame Rechtsform, vor allem für KMU. Sie muss aber eine echte Alternative zu den 27 nationalen Rechtsformen sein. Dafür darf sie kein zusätzliches Regelwerk mitbringen. Wir setzen uns dafür ein, dass Europa beim pragmatischen Ansatz des Kommissionsvorschlags bleibt.

Sollten Sie Anmerkungen zu dem Verhandlungsmandat haben, freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung. Über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens halten wir Sie auf dem Laufenden.

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