Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 den Verordnungs-Entwurf für eine „EU Inc." präsentiert – eine neue, einheitliche Unternehmensform, die als Grundlage für das sogenannte 28. Regime dienen soll. Bei EU Inc. handelt es sich um einen optionalen, von Grund auf digital ausgerichteten europäischen Rechtsrahmen. Ziel ist es, Gründung, Betrieb und Wachstum innerhalb der EU zu vereinfachen. Den bisher nur in englischer Sprache veröffentlichten Entwurf finden Sie auf der Webseite der Kommission .
Positionsentwurf der BDA
Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein Positionspapier zu dem Kommissionsvorschlag entworfen, das Sie am Ende dieser Seite herunterladen können.
Ebenso wie die vbw ist die BDA der Auffassung, dass der Kommissionsvorschlag zur EU Inc. einen pragmatischen und praxisnahen Rahmen schafft, der digitale Gründungen erleichtert, grenzüberschreitende Aktivitäten vereinfacht und auf neue arbeits- oder mitbestimmungsrechtliche Regelungen verzichtet. Das Sitzstaatsprinzip bei der Mitbestimmung sorgt für klare Zuständigkeiten und vermeidet unnötige Komplexität, da Unternehmensmitbestimmung und Arbeitsrecht bereits abschließend in den 27 Mitgliedstaaten geregelt sind. Dieser Ansatz muss im Gesetzgebungsprozess erhalten bleiben, denn die EU Inc. bietet Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen für Wachstum, Innovation und eine stärkere Nutzung der europäischen Grundfreiheiten.
Rückmeldung bis zum 24. April 2026 erbeten
Sollten Sie Anmerkungen zu dem Entwurf haben, bitten wir Sie deshalb um Rückmeldung bis zum 24. April 2026.