Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 den Verordnungs-Entwurf für eine „EU Inc." präsentiert – eine neue, einheitliche Unternehmensform, die als Grundlage für das sogenannte 28. Regime dienen soll. Bei EU Inc. handelt es sich um einen optionalen, von Grund auf digital ausgerichteten europäischen Rechtsrahmen. Ziel ist es, Gründung, Betrieb und Wachstum innerhalb der EU zu vereinfachen. Den bisher nur in englischer Sprache veröffentlichten Entwurf finden Sie auf der Webseite der Kommission .
Position der BDA
Die Bundesvereinigunge Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein Positionspapier zu dem Kommissionsvorschlag vorgelegt, das Sie am Ende dieser Seite herunterladen können.
Die BDA fokussiert sich auf die arbeitgeberrelevanten Aspekte des Vorhabens und befürwortet ebenso wie die vbw den Kommissionsvorschlag für eine EU Inc. als pragmatischen und praxisnahen Rahmen für grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit im Binnenmarkt. Der Vorschlag überzeugt vor allem dadurch, dass er digitale Gründungen erleichtert, auf neue arbeits- und mitbestimmungsrechtliche Regelungen verzichtet und ein nutzbares Modell für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bietet. Das vorgesehene Sitzstaatsprinzip bei der Mitbestimmung schafft klare Zuständigkeiten und vermeidet unnötige Abgrenzungskonflikte, während bewährte EU-Verfahren bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen erhalten bleiben. Entscheidend ist nun, dass das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag zügig und ohne Überfrachtung verabschieden. Nur so entsteht ein Instrument, das Unternehmen tatsächlich stärkt und die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts spürbar verbessert.
Abschluss im Jahr 2026
Die europäischen Institutionen haben gemeinsam bekräftigt, dass sie das Vorhaben noch im Jahr 2026 abschließen wollen.