Letzte Aktualisierung: 19. März 2026
Gesetz
EU Inc.: Gelungener Vorschlag für eine EU-Gesellschaft (28. Regime)
Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Internationales Recht
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Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 den Verordnungs-Entwurf für eine „EU Inc." präsentiert – eine neue, einheitliche Unternehmensform, die als Grundlage für das sogenannte 28. Regime dienen soll. Bei EU Inc. handelt es sich um einen optionalen, von Grund auf digital ausgerichteten europäischen Rechtsrahmen. Ziel ist es, Gründung, Betrieb und Wachstum innerhalb der EU zu vereinfachen. Den bisher nur in englischer Sprache veröffentlichten Entwurf finden Sie auf der Webseite der Kommission .
Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten aktiv werden wollen, navigieren heute durch 27 verschiedene nationale Rechtsordnungen. Jedes Land verlangt eigene Gründungsunterlagen, Registereinträge und gesellschaftsrechtliche Nachweise. Wachstumswillige KMU verlieren so Zeit und Geld in bürokratischen Prozessen. Die EU Inc. soll hier einen grundlegenden Wandel bringen.
Wesentliche Eckpunkte
Flexibilität bei Gründung und Struktur
Die EU Inc. ist eine neue europäische Gesellschaftsform, die sowohl für Neugründungen als auch für bestehende Unternehmen unabhängig von Ihrem Geschäftsmodell zugänglich ist. Bestehende Gesellschaften können in diese Rechtsform umgewandelt werden. Für Konzerne bietet sie zusätzliche Flexibilität: Tochtergesellschaften können ebenfalls als EU Inc. gegründet werden, was eine einheitliche Konzernstruktur über Ländergrenzen hinweg ermöglicht. Auf ein Mindestkapital wird verzichtet – Gewinnausschüttungen sind jedoch an einen Bilanz- und Solvenztest geknüpft, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu sichern.
Unternehmensmitbestimmung: Keine neuen EU-Regeln
Die EU Inc. schafft keine neuen Regeln für die Unternehmensmitbestimmung auf europäischer Ebene. Maßgeblich bleibt grundsätzlich für Neugründungen das Recht des Landes, in dem das Unternehmen seinen satzungsmäßigen Sitz hat. Gleichzeitig bleibt die Gesellschaft europaweit handlungsfähig und kann in anderen Mitgliedstaaten Niederlassungen betreiben.
Arbeitsrecht: Bewährte Regeln bleiben
Es gibt keine neuen EU-spezifischen Arbeitsrechtsvorschriften. Die bestehenden internationalen Kollisionsnormen – insbesondere die Rom-I-Verordnung – regeln weiterhin, welches nationale Recht gilt. Tarifverträge und nationale Sozialpartnerschaft bleiben unverändert in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Mitarbeiterbeteiligung: Europäische Stock Options
Mit den sogenannten EU Employee Stock Option Plans (EU-ESOP) wird ein standardisiertes Instrument zur Mitarbeiterbeteiligung eingeführt. Unternehmen können Optionen auf Unternehmensanteile ausgeben – ein bewährtes Mittel zur Mitarbeiterbindung und Incentivierung von Führungskräften. Wichtig: Die Optionen sind nicht übertragbar und werden erst beim Verkauf der Anteile besteuert. Voraussetzung ist, dass Begünstigte weniger als 25 Prozent der Stimmrechte halten.
Digitalisierung: Vollständig online-fähig
Die EU Inc. ist von Grund auf digital gedacht. Gründung, Registrierung und laufende Verwaltung erfolgen vollständig online. Hauptversammlungen können digital oder hybrid abgehalten werden, Beschlüsse auch digital gefasst werden. Künftig soll zudem eine EU-Business Wallet zentrale Unternehmensdaten digital bündeln.
Vorläufige Bewertung
Wir unterstützen die Pläne der Europäischen Union, eine gemeinsame Rechtsform vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einzuführen. Das sogenannte „28. Regime" – mittlerweile auch als „EU Inc." bekannt – kann grenzüberschreitende Unternehmensaktivitäten im Binnenmarkt deutlich vereinfachen und neue Wachstumspotenziale erschließen.
Die EU-Kommission setzt bei der Mitbestimmung auf einen pragmatischen Ansatz: Bei Neugründungen gilt das Recht des jeweiligen Registersitzes. Neue europäische Mitbestimmungsregeln entfallen damit. Das ist entscheidend. Unternehmen akzeptieren die EU Inc. nur dann als echte Alternative zu den 27 nationalen Rechtsformen, wenn sie kein zusätzliches Regelwerk schafft.
Ein einheitliches europäisches Regelwerk, das auf Vereinfachung setzt, stärkt Europas Wettbewerbsfähigkeit und setzt Wachstum frei. Wir appellieren an die Europäischen Institutionen, das Vorhaben zügig und ohne verwässernde Kompromisse voranzutreiben.
Rückmeldung bis zum 17. April 2026 erbeten
Sollten Sie Anmerkungen zu dem Entwurf haben, bitten wir Sie um Rückmeldung bis zum 17. April 2026.
Kommission und Ratspräsidentschaft haben bereits angekündigt, dass sie das Vorhaben bis Ende des Jahres 2026 abschließen wollen. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.