Die bayerische Wirtschaft
zum Dashboard Konjunktur

Bitte geben Sie Ihre Login-Daten ein

Passwort vergessen?

Sie haben keine Login-Daten?

Login-Daten beantragen
Zur Übersicht
Themen und Services/Recht/EU-Recht

Letzte Aktualisierung: 21. Oktober 2025

Information

FAQ zur Anwendung der KI-Verordnung

Kontakt
Dr. Joachim Wutte
Dr. Joachim Wutte
Betriebliche Altersversorgung (bAV), Arbeitsrecht
Telefon +49 (0) 89-551 78-658 Mobil +49 (0) 151-121 552 88

Die Europäsche Kommission hat einen sog. AI Act Service Desk eingerichtet, über den Umsetzungshilfen für die KI-Verordnung (AI Act) veröffentlicht werden. Neu ist ein FAQ mit über 100 praxisrelevanten Fragen und Antworten zur Anwendung der KI-Verordnung, die direkt auf Rückmeldungen von Unternehmen, Rechtsberatern, Politikern und weiteren Stakeholdern zurückgehen. Wir haben das FAQ in seiner deutschen Version und das Service Desk rechts verlinkt.

Das FAQ ist ein „living document“, das heißt es wird laufend aktualisiert. Aktuell klärt es beispielsweise Fragen zu den Umsetzungsfristen, was ein Hochrisikosystem im Sinne der Verordnung ist und welches Niveau an KI-Kompetenz die Unternehmen bei ihren Mitarbeitern sicherstellen müssen.

Auch wenn Rechtsfragen letztverbindlich nur von den Gerichten geklärt werden können, ist das FAQ der Kommission eine wichtige Interpretationsquelle und Anwendungshilfe zur KI-Verordnung, vergleichbar etwa mit der Gesetzesbegründung von Bundesgesetzen.

Seite drucken