Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbar. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat in der Folgezeit einen Forderungskatalog zur besseren Ausgestaltung des neuen Datenschutzrechts erstellt. Diesen haben wir nun aktualisiert.
Der Katalog enthält 20 Forderungen zu folgenden Themenbereichen:
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Änderungsbedarf beim Datentransfer in die USA
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Änderungsbedarf bei den Informationspflichten
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Änderungsbedarf beim Auskunftsanspruch
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Weiterer Änderungsbedarf in der DS-GVO
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Änderungsbedarf im UWG
Der Forderungskatalog wird fortwährend auf europäischer, Bundes- und Landesebene eingebracht.