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Letzte Aktualisierung: 23. März 2026

Urteil

EuGH-Urteil zu rechtsmissbräuchlichen Auskunftsersuchen

Kontakt
 Kristina Fink
Kristina Fink
Arbeitsrecht, Datenschutz, Europarecht
Telefon +49 (0) 89-551 78-234 Mobil +49 (0) 175-38 24 086

Der EuGH hat geurteilt, dass ein erster Auskunftsantrag unter bestimmten Umständen bereits als „exzessiv“ im Sinne der DS-GVO angesehen werden und daher missbräuchlich sein kann. Wir stellen Ihnen Sachverhalt und Urteilsbegründung vor.

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