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Letzte Aktualisierung: 04. Mai 2023

Urteil

EuGH-Urteil zum Schadensersatzanspruch bei Verstoß gegen die DS-GVO

Kontakt
 Kristina Fink
Kristina Fink
Arbeitsrecht, Datenschutz, Europarecht
Telefon +49 (0)89-551 78-234 +mobil+ +49 (0)175-38 24 086

Der EuGH hat entschieden, dass der bloße Verstoß gegen die DSGVO keinen Schadensersatzanspruch begründet. Wir fassen die Kernpunkte der Entscheidung zusammen.

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