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Letzte Aktualisierung: 05. Februar 2026
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Neuer EU-Angemessenheitsbeschluss für Brasilien
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Die Europäische Kommission erweitert die Liste der Länder, für die ein Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO besteht, um Brasilien. Personenbezogene Daten können nun einfacher nach Brasilien übermittelt werden.
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