Schöffinnen und Schöffen leisten mit ihrem Amt einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, der auch der Stärkung der Demokratie dient. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken sie an der Rechtsprechung bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten und Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte mit.
Wahl für Amtsperiode 2024 bis 2028
Im Jahr 2023 findet die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt. Sowohl für das Jugend- als auch das Erwachsenenschöffenamt werden Personen gesucht, die mit diesem wichtigen Amt einen entscheidenden Beitrag zum Rechtsstaat leisten möchten. Die genauen Bewerbungsfristen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich und werden über die kommunalen Informationsangebote bekannt gegeben.
Bestimmte Berufsgruppen sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Dazu zählen unter anderem justiznahe Berufe und Personen in politischen Spitzenpositionen. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden oder der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.
Wenn Sie sich für dieses Ehrenamt interessieren, finden Sie alle weiteren Informationen unter www.schoeffenwahl2023.de