Die EU-Kommission hat am 10. November 2022 einen Vorschlag zu Euro-7-Normen vorgelegt. Die Umsetzung soll ab Juli 2025 für Pkw, ab Juli 2027 für Lkw erfolgen. Die Emissionsgrenzwerte für alle Kraftfahrzeuge, d. h. für Pkw, Kleintransporter, Busse und Lkw, sollen in einem Regelwerk zusammengefasst werden. Die Grenzwerte für Pkw und Vans entsprechen in etwa dem Niveau von Euro 6, die Grenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge wurden deutlich verschärft. Zudem sollen die erlaubten Emissionen zu Bremsstaub und Reifenabrieb nachträglich durch die EU-Kommission mittels delegierter Rechtsakte festgelegt werden.
Zeit für technologische Umsetzbarkeit zu kurz
Der Vorschlag der EU-Kommission ist für Pkw bis Juli 2025 nicht umsetzbar. Die Entwicklung und Genehmigung eines entsprechenden Antriebs bei einer Vorlaufzeit von nur einem Jahr nach erwartetem Abschluss der delegierten Rechtsakte ist nicht realisierbar.
Für schwere Nutzfahrzeuge sind die Vorgaben bis Juli 2027 technologisch kaum realisierbar. Der Vorschlag sieht eine Absenkung der Grenzwerte teils um mehr als den Faktor 10 bei gleichzeitiger deutlicher Ausweitung der Testbedingungen vor.
Transformation nicht gefährden
Wichtiger als eine Verschärfung von Grenzwerten wäre eine Konzentration auf Maßnahmen, die die Erneuerung des Fuhrparks beschleunigen und die Transformation voranbringen.
Eine Zusammenfassung mit Bewertung steht unten zum Download zur Verfügung.