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Letzte Aktualisierung: 02. April 2024

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Erwerbsmigration: Bundesagentur für Arbeit stellt sich im Bereich Arbeitsmarktzulassung neu auf

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
Telefon +49 (0)89-551 78-534 +mobil+ +49 (0)173-573 89 22

Mit den neuen Möglichkeiten zur Erwerbsmigration wird sich das Antragsvolumen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhöhen. Der Bereich "Arbeitsmarktzulassung" wurde deshalb personell verstärkt. Es wurden acht neue Teams geschaffen, teils an den bisherigen, teils an neuen Standorten. Nähere Informationen, auch zu Fragen des Übergangs bereits gestellter Anträge, können Sie dem Schreiben der BA zu den neuen Standorten entnehmen (siehe Downloadbereich).

Zukünftig stehen 17 allgemeine Arbeitsmarktzulassungsteams und sechs Teams für besondere Personengruppen, Werkvertragsverfahren und Werklieferverträge sowie für ordnungspolitische Aufgaben bereit. Die Zuständigkeiten der Arbeitsmarktzulassungsteams folgen einer regionalen (allgemeine Arbeitsmarktzulassungsteams) bzw. sachlichen Zuordnung (Teams für besondere Personengruppen, Werkvertragsverfahren und Werklieferverträge sowie für ordnungspolitische Aufgaben).

Die neuen Zuständigkeiten und Kontaktdaten für die allgemeinen Arbeitsmarktzulassungsteams entnehmen Sie bitte den beiden Übersichten im Downloadbereich.

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Arbeitsmarktzulassung: regionale Zuständigkeiten

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Arbeitsmarktzulassung: Zuständigkeit besondere Personengruppen

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Informationsschreiben BA zu neuen Zuständigkeiten Arbeitsmarktzulassung

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