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Letzte Aktualisierung: 25. März 2024

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Erwerbsmigration: Neues BA-Zusatzblatt für Anerkennungsverfahren und Anerkennungspartnerschaft

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
Telefon +49 (0)89-551 78-534 +mobil+ +49 (0)173-573 89 22

Zum 1. März 2024 sind Neuregelungen des weiterentwickelten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten, u. a. die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG i. V. m. § 2a BeschV.

Zur Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens sowie der Anerkennungspartnerschaft aufgrund des § 16d AufenthG hat die BA ein neues Zusatzblatt erstellt. Das neue Zusatzblatt A ist als Ergänzung des Formulars "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" dem Antrag beizufügen.

Das Zusatzblatt A ist samt Anhängen und der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei jedem Antrag auf Vorabzustimmung bei der BA, auf ein Visum bei der Auslandsvertretung oder bei einem Antrag auf einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde im Rahmen des § 16d AufenthG einzureichen.

Das Zusatzblatt finden Sie ab sofort auf der Website der BA unter den Downloads oder auf dieser Seite im Downloadbereich. Es ist verbindlich ab dem 4. April 2024 jedem der oben genannten Anträge beizulegen.

Information

BA-Zusatzblatt für Aufenthaltstitel zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens oder der Anerkennungspartnerschaft

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