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Themen und Services/Fachkräftesicherung

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2024

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Zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes: Anwendungshinweise des BMI und fachliche Weisungen der BA

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
Telefon +49 (0)89-551 78-534 +mobil+ +49 (0)173-573 89 22

Das Bundesinnenministerium hat die Anwendungshinweise zu dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ergänzt. Die Erweiterungen konkretisieren die neuen gesetzlichen Regelungen, die am 01. März 2024 in Kraft treten. Das betrifft insbesondere die neuen Regelungen zur Anerkennungspartnerschaft (§16d Abs. 3 AufenthG), Nebenbeschäftigung bei Studienaufenthalten (§ 16b AufenthG), Beschäftigung mit berufspraktischer Erfahrung (§ 6 BeschV) sowie zur kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung (§ 15d BeschV). Die Anwendungshinweise sollen der zielgerichteten Handhabung und Umsetzung der Vorschriften im Verwaltungsvollzug, insbesondere durch die Ausländerbehörden, dienen.

Die angepassten fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit liegen mittlerweile ebenfalls vor und finden sich im Downloadbereich.

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Anwendungshinweise Fachkräfteeinwanderung

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Fachliche Weisungen Bundesagentur für Arbeit

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