Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den FAQ-Katalog zum Aktivrentengesetz veröffentlicht. Unter Abschnitt III sind Sonderfragen und -antworten für Arbeitgeber enthalten.
Auf folgende Antworten der FAQ möchten wir besonders hinweisen:
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Die Aktivrente gilt nicht für Minijobs, weil dort pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden (I Frage 2; II Frage 8).
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Bei Midijob kann die Aktivrente angewendet werden (II Frage 9).
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Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Arbeitgeber eine Prüfung der Rentenstatus-Unterlagen vornehmen müssen. Bei Steuerklasse VI muss der Arbeitnehmer bestätigen, dass die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtig wird (II Frage 3).
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Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht, diese bleibt unverändert bestehen (III Frage 3). Leider ist kein Berechnungsbeispiel enthalten.
Zur Kombination mit weiteren Entgeltbestandteilen (Anwendung bei Bar- oder Sachlohn bzw. geldwerte Vorteile) wird keine Aussage gemacht. Die Fragen zu den Themen Arbeitsrecht, Arbeitszeit und Tarifrecht, die durch die Spitzenverbände an das BMF herangetragen wurden, werden leider nicht beantwortet.
Über eventuelle Aktualisierungen oder Erweiterungen des FAQ-Katalogs werden wir Sie informieren.