Zum 01. Januar 2026 ist das Aktivrentengesetz in Kraft getreten. Ziel ist es, Menschen mit steuerlichen Anreizen zu motivieren, auch nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters weiterzuarbeiten. Folgende Regelungen gelten nun:
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Steuerfreibetrag von 2.000 Euro pro Monat für Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze ab dem 01. Januar 2026
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Gilt nur für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; Beamte und Selbstständige bleiben außen vor
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Sozialbeiträge werden wie bisher fällig
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Steuerbegünstigung greift unabhängig davon, ob Beschäftigte bereits eine Rente beziehen
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kein Progressionsvorbehalt
Zur Klärung von Auslegungsfragen bereitet das Bundesfinanzministerium derzeit einen FAQ-Katalog vor. Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um die Aktivrente zu überprüfen.