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Themen und Services/Fachkräftesicherung

Letzte Aktualisierung: 30. Januar 2026

Information

Aktivrente für mehr Beschäftigung Älterer

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
Telefon +49 (0) 89-551 78-534 Mobil +49 (0) 173-573 89 22

Zum 01. Januar 2026 ist das Aktivrentengesetz in Kraft getreten. Ziel ist es, Menschen mit steuerlichen Anreizen zu motivieren, auch nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters weiterzuarbeiten. Folgende Regelungen gelten nun:

  • Steuerfreibetrag von 2.000 Euro pro Monat für Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze ab dem 01. Januar 2026
  • Gilt nur für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; Beamte und Selbstständige bleiben außen vor
  • Sozialbeiträge werden wie bisher fällig
  • Steuerbegünstigung greift unabhängig davon, ob Beschäftigte bereits eine Rente beziehen
  • kein Progressionsvorbehalt

Zur Klärung von Auslegungsfragen bereitet das Bundesfinanzministerium derzeit einen FAQ-Katalog vor. Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um die Aktivrente zu überprüfen.

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