Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus März 2020 wurde die Option für ein „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ (§ 81a Aufenthaltsgesetz) geschaffen, das verkürzte Fristen bei der Visaerteilung garantiert.
In Bayern ist die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) als Ausländerbehörde bayernweit zuständig für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Die ZSEF ist bei der Regierung von Mittelfranken eingerichet.
Leistungsspektrum Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften
Die ZSEF fungiert als zentraler Verfahrensmittler und Ansprechpartner im beschleunigten Verfahren. Arbeitgeber können in Vollmacht der ausländischen Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren über die ZSEF beantragen und so die Dauer des Verfahrens bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzen. Bevor eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wird, berät die ZSEF die Arbeitgeber und klärt, ob eine Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens durch die Zentrale Stelle sachgerecht ist.
Auch außerhalb des beschleunigten Fachkräfteverfahrens steht die ZSEF für alle Fragen rund um die Fachkräfteeinwanderung und die damit verbundenen Prozesse zur Verfügung.
Zusammenarbeit mit der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung
Die ZSEF arbeitet im Rahmen der Anerkennungsverfahren eng mit der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KUBB) zusammen, die ebenfalls bei der Regierung von Mittelfranken angesiedelt ist. Die KUBB berät sowohl Unternehmen als auch Anerkennungssuchende zum Anerkennungsprozess und zu den Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen der Anerkennung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf den Gesundheitsberufen.
Kontakt zur Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften und zur Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung
Hier gelangen Sie zu der Website der ZSEF. Zudem erreichen Sie die ZSEF über die Hotline +49 (0)911 2352-211 sowie per E-Mail über fachkraefteeinwanderung@reg-mfr.bayern.de
Die KUBB erreichen Sie über die Website sowie über die Hotline +49 (0)911 2352-212 und per E-Mail über berufsanerkennung@reg-mfr.bayern.de