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Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2023

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Fachkräfteeinwanderung: Referentenentwürfe zur Weiterentwicklung liegen vor

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
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Das Bundesinnenministerium und das Bundesarbeitsministerium haben einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme versandt. Die Referentenentwürfe sollen die am 30. November 2022 von der Bundesregierung beschlossenen "Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten" umsetzen.

Wesentliche Regelungen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

  • Umsetzung der revidierten Blue-Card-Regelung: Deutliche Abesenkung der Gehaltsschwellen (mindestens 56,6 Prozent BBG RV West, bzw. 45,3 Prozent der BBG RV West in Engpassberufen / bislang: 66 bzw. 52 Prozent); Erweiterung der Anzahl der Engpassberufe
  • Mehr Flexibilität bei Tätigkeiten von Fachkräften: Fachkräfte können zukünftig in jeder qualifizierten Beschäftigung tätig sein. Bisher musste die Qualifikation zur Tätigkeit „befähigen“.
  • Anerkennungspartnerschaft: Auf Basis einer Anerkennungspartnerschaft soll die Möglichkeit eines Aufenthaltstitels zur Beschäftigung mit begleitender Anerkennung geschaffen werden. Das Anerkennungsverfahren soll dabei erst nach der Einreise gestartet werden. Ausländische Arbeitskraft und Arbeitgeber sollen sich im Vorfeld verpflichten, das Anerkennungsverfahren zügig durchzuführen.
  • Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems: Für Personen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss bzw. Hochschulabschluss wird zur Arbeitsplatzsuche eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt. Zu den Auswahlkriterien gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug.
  • Zentrale Erstansprechstelle: Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll eine zentrale Erstansprechstelle geschaffen werden, die Schwierigkeiten im Einwanderungsprozess systematisch erfasst und evaluiert
  • Einführung eines Beratungsangebots: Es soll ein bundesweites, unentgeltliches und niedrigschwelliges Angebot zur Information und Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen ab dem 01. Januar 2026 geschaffen werden.

Wesentliche Regelungen des Referentenentwurfs einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

  • Beschäftigung mit berufspraktischer Erfahrung: Für Personen mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung soll für nicht-reglementierte Berufe ein Zugang geschaffen werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten, mindestens zweijährigen Berufs- oder Hochschulabschluss besitzen. Zudem muss ein Arbeitsplatzangebot mit einem Gehalt von mindestens 45 Prozent der BBG RV West vorliegen. Eine Abweichung von der Gehaltsschwelle nach unten soll bei Tarifbindung des Arbeitgebers möglich sein.
  • Regelung für IT-Kräfte mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung: Für die bestehende Regelung wird die erforderliche einschlägige Berufserfahrung auf zwei und die Rahmenfrist auf fünf Jahre reduziert. Zudem müssen keine deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
  • Westbalkanregelung: Die Regelung soll entfristet werden und das jährliche Kontingent der Zustimmung der BA auf 50.000 verdoppelt werden. Eine Erweiterung auf zusätzliche Länder soll gepürft werden.
  • Beschäftigung von Pflegehilfskräften: Es wird ein Arbeitsmarktzugang für Pflegehilfskräfte geschaffen, die eine Ausbildung unterhalb des Fachkraftniveaus abgeschlossen haben.
  • Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung: Mit der kontingentierten kurzzeitigen Beschäftigung wird für Arbeitskräfte unabhängig von einer Qualifikation ein Arbeitsmarktzugang eingeführt, der die Beschäftigung von sechs Monaten in einem Zeitraum von 12 Monaten bei tarifgebundenen Arbeitgebern und in Branchen, in denen ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt, zulässt. Die Beschäftigung muss grds. sozialversicherungspflichtig sein.
  • Vorrangprüfung bei der betrieblichen Aus- und Weiterbildung: Die Vorrangprüfung wird abgeschafft.

Einschätzung

Positiv ist festzuhalten, dass das Gesetz neue Optionen zur Zuwanderung schaffen möchte und insbesondere bei den Anerkennungsverfahren wichtige Erleichterungen vorsieht. Die Regelungen zur Blauen Karte EU, die Möglichkeit der Einreise aufgrund von Berufserfahrung im nicht-reglementierten Bereich sowie Ausweitung der Westbalkanregelung können dazu beitragen, mehr Arbeits- und Fachkräfte aus Drittstaaten für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen.

Kritisch bzw. Nachbesserungsbedarf besteht insbesondere mit Blick auf die Beschleunigung der Verwaltungsverfahren. Hierzu sind in den Entwürfen keine wesentlichen Verbesserungen vorgesehen. Auch der Aktionsplan des Auswärtigen Amts zur Visabeschleunigung ist nicht Teil der Entwürfe. So besteht die Gefahr, dass bürokratische Hürden eine effiziente Nutzung der Optionen verhindern.

Eine dieser Hürden könnte zum Beispiel potenziell auf dem Niveau Fachkräfte – vor allem beruflich-qualifizierte Fachkräfte – sein, dass einzelne neue Zuwanderungsoptionen an das Vorliegen einer mindestens zweijährigen staatlich anerkannten Berufsausbildung im Ausland geknüpft werden. Es ist unklar, in welchen Ländern und für welche Berufe es solche staatlich anerkannten Ausbildungen gibt.

Abzulehnen ist, dass Zuwanderungsoptionen, beispielsweise bei der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung an einen Tarifvorbehalt geknüpft werden. Das ist unvereinbar mit dem Grundsatz der negativen Koalitionsfreiheit.

Ausblick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren

Die Ressortabstimmung ist nach Angaben der Ministerien noch nicht abgeschlossen. Insbesondere die Vorschrift zur Chancenkarte wird innerhalb der Bundesregierung noch intensiv beraten. Dennoch wird ein Kabinettsbeschluss für März 2023 avisiert.

Gerne können Sie uns Ihre Anmerkungen zu den Entwürfen zukommen lassen. Über das weitere Gesetzgebungsverfahren werden wir Sie informieren.

Gesetz

Referentenentwurf Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Gesetz

Referentenentwurf Verordnungen Weiterentwicklung Fachkräfteeinwanderung

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