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Themen und Services/Fachkräftesicherung

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024

Information

Erwerbsmigration: Jährliche Anpassung der Mindestgehälter

Kontakt
Holger Kaiser
Arbeitsrecht, Entbürokratisierung
Telefon +49 (0) 89-551 78-238 +mobil+ +49 (0) 151-675 501 29

Zum 01. Januar 2024 wurden die Mindestgehaltsgrenzen für die Erteilung einer Blauen Karte EU, eines Aufenthaltstitels für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation sowie für Fachkräfte über 45 Jahre neu festgelegt. Wir erläutern die ab dem neuen Jahr geltenden Mindestgehälter.

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