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Themen und Services/Fachkräftesicherung

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

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Erwerbsmigration: FAQ der BDA zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
Telefon +49 (0) 89-551 78-534 +mobil+ +49 (0) 173-573 89 22

Die BDA hat FAQ zur praktischen Umsetzung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung herausgegeben. Das Dokument wird fortlaufend aktualisiert.

Die neuste Version stellen wir Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.

Ergänzt wurden die Neuerungen im Zuge der Freischaltung der Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation seitens der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz.

Damit ist die Beantragung von Aufenthaltstiteln für die Chancenkarte (§§ 20a und b AufenthG), zur Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 AufenthG i. V. m. § 2a BeschV) und zur Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung (§ 6 BeschV) nun ohne Einschränkungen möglich.

Sie finden die jeweils aktuelle Version auch unter: Zuwanderung und Integration - Die Arbeitgeber

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