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Letzte Aktualisierung: 28. August 2025

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Unterauftragsvergabe: EP-Berichtsentwurf

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 Katharina Hörmann
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Telefon +49 (0) 89-551 78-236 Mobil +49 (0) 160-979 859 59

Der Abgeordnete Johan Danielsson (S&D, Schweden) hat am 17. Juli 2025 im Ausschuss für Beschäftigung (EMPL) des Europäischen Parlaments (EP) einen Berichtsentwurf zu Unterauftragsvergaben und der Rolle von Arbeitsvermittlern vorgelegt. Sie finden den Entwurf zum Download unten am Text.

Die aus Arbeitgebersicht zentralen Punkte sind:

Unterauftragsvergabe: In dem Berichtsentwurf wird die Europäische Kommission aufgefordert, eine Strategie zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung vorzulegen; zentrales Element soll ein Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie zur Unterauftragsvergabe sein, die missbräuchliche Subunternehmermodelle und intransparente Arbeitsvermittlung europaweit einschränkt, um den Schutz und die Rechte von Arbeitnehmern zu verbessern.

Haftung: Die Kommission soll auch Regelungen vorschlagen, durch die eine gesamtschuldnerische Haftung entlang der gesamten Subunternehmerkette eingeführt wird. Auftraggeber sollen auch für Verstöße durch Nachunternehmen haftbar sein. Darüber hinaus soll die Untervergabe in risikobehafteten Branchen auf maximal zwei Ebenen unterhalb des Hauptauftragnehmers begrenzt werden.

Kontrollbehörden: Um die Einhaltung dieser Vorgaben zu sichern, sollen die Mitgliedstaaten für ausreichend ausgestattete Kontrollbehörden in Risikobranchen sorgen. Die Rolle der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) soll ebenfalls gestärkt werden. Die Kommission soll hierzu einen legislativen Vorschlag zur Verbesserung von Arbeitsinspektionen risikobehafteter Branchen vorlegen.

Arbeitsvermittler: Arbeitsvermittler sollen stärker reguliert werden, um Missbrauch vorzubeugen. Zudem schlägt der Berichterstatter vor, dass Berufsverbote gegen Arbeitsvermittler nicht mehr durch den Wechsel in andere Mitgliedstaaten umgangen werden können.

ESSPASS: Ein zentrales Instrument für eine bessere Durchsetzung ist laut Berichtsentwurf der Europäische Sozialversicherungsausweis (ESSPASS). Er soll einen digitalen Echtzeit-Abgleich zwischen den nationalen Systemen ermöglichen und damit die Kontrolle von Sozialversicherungsrechten und grenzüberschreitender Beschäftigung verbessern.

In einer Stellungnahme vom 25. Juli 2025 lehnt BusinessEurope eine EU-weite Regulierung von Subunternehmerketten entschieden ab. Es bestehe kein Mangel an EU-Rechtsvorschriften, sondern allenfalls ein Problem der unzureichenden Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten. Neue gesetzliche Vorgaben würden die unternehmerische Freiheit einschränken, insbesondere das Recht, Geschäftsbeziehungen selbst zu gestalten. Branchenspezifische Herausforderungen sollten durch die Sozialpartner und bessere Anwendung bestehender Regeln gelöst werden.

Bewertung

Die Initiative widerspricht der Agenda der Europäischen Kommission für mehr Wettbewerbsfähigkeit sorgen zu wollen. In der arbeitsteiligen Wirtschaft ist Unterauftragsvergabe unersetzbar. Unternehmen müssen weiterhin frei entscheiden können, an wen sie Aufträge für welche Tätigkeitsbereiche vergeben.

Auch die europäischen Verträge erkennen die unternehmerische Freiheit im Binnenmarkt explizit an. Neue Vorgaben zur Unterauftragsvergabe und Arbeitsvermittlung schränken diese Freiheit unnötig ein. Zur Lösung der adressierten Probleme ist vielmehr geboten, geltendes Recht in den Mitgliedstaaten durchzusetzen. Dazu braucht es keine neuen Zuständigkeiten oder legislative Initiativen der EU. Branchenspezifische Herausforderungen sollten durch die Sozialpartner und bessere Anwendung bestehender Regeln gelöst werden.

Das Mandat der ELA muss dafür nicht ausgeweitet werden; wichtig ist der Zugang zu Informationen über Rechte und Pflichten – genau hier kann die ELA ansetzen. Ein einfach zu handhabender, digitaler ESPPASS kann die grenzüberschreitende Arbeitsmobilität entbürokratisieren und die Durchsetzung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts erleichtern.

Nächste Schritte

Der Beschäftigungsausschuss stimmt im Dezember 2025 über den Bericht ab. Bis zum 12. September 2025 können die Abgeordneten Änderungsanträge einreichen. Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments folgt voraussichtlich 2026.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.

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