Letzte Aktualisierung: 03. November 2025
Information
Praktikumsrichtlinie – Position des Europäischen Parlaments
Fachkräftesicherung, FKS+ Projekte, Berufsorientierung
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Am 23. September 2025 hat der Beschäftigungsausschuss (EMPL) des Europäischen Parlaments (EP) dem Bericht und einem Trilogmandat zur Praktikumsrichtlinie zugestimmt. Die Richtlinie soll die Arbeitsbedingungen von Praktikant*innen und die Bekämpfung missbräuchlicher Praktika verbessern.
Die aus Arbeitgebersicht wichtigen Punkte sind:
- Anwendungsbereich: Der Bericht nimmt lediglich Pflichtpraktika, die im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung für die Erlangung eines Abschlusses nötig sind, sowie Lehrlingsausbildungen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie heraus. Alle anderen Praktika sollen unter die Richtlinie fallen.
- Praktikumsvertrag: Der Bericht beinhaltet eine neue Vorschrift, wonach die Praktikant*innen vor Praktikumsbeginn einen Vertrag in Schriftform erhalten, der wichtige Aspekte wie Dauer, Vergütung, Lernziele, Rechte und Pflichten sowie Vertraulichkeit regelt.
- Missbräuchliche Praktika: Der Bericht sieht vor, dass ein Praktikum, das nicht gemäß dem nationalen Recht vergütet wird, keine Ausbildungskomponente enthält oder keine Betreuung oder Bewertung vorsieht, als missbräuchlich gilt, da es sich in einem solchen Fall um ein als Praktikum getarntes Arbeitsverhältnis handele. Ferner sollen fehlende Informationen in der Praktikumsanzeige zu den Aufgaben, den Rechten und Ansprüchen des Praktikanten (einschließlich Vergütung und Arbeitszeit) sowie zur Lern- und Ausbildungskomponente einen Hinweis auf ein missbräuchliches Praktikum darstellen.
- Informations- und Dokumentationspflicht: Wie bereits im Richtlinienvorschlag und der Allgemeinen Ausrichtung des Rats vorgesehen, sieht auch der Bericht vor, Unternehmen zu verpflichten, auf Anfrage Daten zu Anzahl, Dauer und Arbeitsbedingungen von Praktika vorzuhalten sowie weitere relevante Informationen auf Anfrage an die zuständigen nationalen Behörden weiterzugeben.
- Rechtsdurchsetzung: Der EMPL-Ausschuss schlägt zur Erleichterung der Rechtsdurchsetzung vor, dass Gewerkschaften und vergleichbare Stellen Ansprechpersonen benennen, die als Kontaktstelle für Beratung zu verfügbaren Rechtsmitteln und Unterstützungsangeboten dienen – etwa im Falle von vermuteten Missständen, schlechten Arbeitsbedingungen, Verletzungen ihrer Rechte oder ähnlichen Praktiken.
Weitere Informationen zum vorläufigen Bericht der Praktikumsrichtlinie des EP finden Sie hier .
Bewertung
Für eine erfolgreiche Berufsorientierung und als wichtiges Instrument für die Fachkräftesicherung ist es notwendig, jungen Menschen durch Praktika Einblicke in die Arbeitswelt und erste berufliche Erfahrungen zu ermöglichen.
Der Bericht des EP enthält aus Arbeitgebersicht einige Verschlechterungen im Vergleich zur Allgemeinen Praktikumsrichtlinie des EU-Rats vom Juni 2025. So nimmt der Bericht zwar auch bestimmte Pflichtpraktika aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie heraus, geht jedoch nicht so weit wie der Rat in seiner Allgemeinen Ausrichtung. Die Einführung der Verpflichtung, für Praktika künftig einen detaillierten, schriftlichen Vertrag abzuschließen, die zusätzlichen Indikatoren für missbräuchliche Praktika sowie der erhöhte administrative Aufwand im Hinblick auf Informations- und Dokumentationspflichten werden Unternehmen abschrecken, Praktika anzubieten.
Damit die Zahl der angebotenen Praktikumsplätze nicht zurückgeht, muss sichergestellt werden, dass den Unternehmen weiterhin ein flexibler Rahmen für freiwillige Praktika zur Verfügung steht. Eine deutlich höhere administrative und finanzielle Belastung für die Betrieben ist abzulehnen und zu verhindern.
Ausblick
Mit dem Bericht hat das EP seine Position für die Trilogverhandlungen mit der Kommission und dem Europäischen Parlament festgelegt. Eine finale rechtskräftige EU-Praktikumsrichtlinie wird erst nach den Trilogverhandlungen, die Mitte Oktober 2025 begonnen haben, veröffentlicht. Es wird eine Einigung im zweiten Quartal 2026 erwartet.