Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer britischer Niederlassungen deutscher Unternehmen müssen ihre Identität ab dem 18. November 2025 gegenüber dem britischen Handelsregister verifizieren. Nur dann dürfen diese als Geschäftsführer*innen im Vereinigten Königreich auftreten.
Für bereits existierende britische Niederlassungen gibt es eine Übergangsfrist von einem Jahr, um die Verifizierung vorzunehmen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der AHK.