Die EU-Kommission plant einen zweiten Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR), der im vierten Quartal 2025 verabschiedet werden soll. Laut Kommission soll erstmals die Wettbewerbsfähigkeit eine der Prioritäten sein.
Der erste Aktionsplan zur Umsetzung der ESSR wurde im März 2021 veröffentlicht und beinhaltete 75 Maßnahmen zum sozialen Europa.
Es ist zu begrüßen, dass die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit eine Priorität des Aktionsplans einnehmen soll. Dennoch besteht die Gefahr, dass die Kommission in dem Aktionsplan neue Gesetzgebungsaktivitäten ankündigt. Dies ist abzulehnen und würde dem Ziel des Bürokratieabbaus entgegenstehen.
Eine Teilnahme an der Kosulation ist bis zum 10. September 2025 unter diesem Link möglich. Die BDA erarbeitet derzeit eine Musteranwort, die wir Ihnen zeitnah zur Verfügung stellen werden.