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Themen und Services/Europa

Letzte Aktualisierung: 11. Februar 2026

Position

Entwaldungsfreie Lieferketten risiko- und praxisgerecht gestalten

Kontakt
 Christine Völzow
Christine Völzow
Geschäftsführerin, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik
Telefon +49 (0) 89-551 78-251 Mobil +49 (0) 151-649 573 38
Johanna Yaacov
Technologien und Innovationen
Telefon +49 (0) 89-551 78-135 Mobil +49 (0) 160-508 50 96

Nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holznutzung spielen nicht nur eine Schlüsselrolle beim Klimaschutz, sondern reduzieren auch die Abhängigkeit von endlichen Ressourcen und ebnen den Weg zu einer biobasierten Wirtschaft. Schützen durch Nutzen muss dabei die Devise bleiben. Globaler Waldschutz ist ohne unnötige bürokratische Auflagen möglich.

Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) drohte ein gewaltiges Bürokratiemonster

Von der EUDR war in ihrer ursprünglichen Form nahezu die gesamte Wirtschaft betroffen. Alle Marktteilnehmer, die Erzeugnisse aus Holz, Soja, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Palmöl und Rind in der EU in den Verkehr bringen, mussten Berichtspflichten erfüllen – und nicht nur bei erstmaliger Einfuhr in die EU, sondern in der ganzen Lieferkette, quer durch fast alle Branchen. Selbst kleinste Privatwaldbesitzer im Freistaat waren betroffen, obwohl in Bayern und Deutschland kein Entwaldungsrisiko besteht. Tatsächlich hat Bayern den höchsten Holzvorrat in Europa.

Entschärfung in letzter Sekunde beschlossen

Die im Dezember 2025 – und damit nur Tage vor dem eigentlich geplanten Inkrafttreten – beschlossenen Änderungen der Verordnung sind als wichtiger Schritt für die Entlastung der Unternehmen zu bewerten. Die Berichtspflichten wurden deutlich reduziert, insbesondere für kleinere Unternehmen und die Akteure in der Lieferkette. Eine Null-Risiko-Kategorie wurde allerdings nicht eingeführt. Anwendungsbeginn für größere Unternehmen, die relevante Produkte in der EU handeln oder verarbeiten, ist nun am 30. Dezember 2026. Kleinere Unternehmen haben eine längere Vorbereitungszeit bis zum 30. Juni 2027.

Weitere Anpassung denkbar

Mit den Änderungen der Verordnung wurde die Europäische Kommission verpflichtet, die EUDR bis zum 30. April 2026 auf weitere Vereinfachungsmöglichkeiten zu überprüfen. Sobald klar ist, wie sich die Änderungen der EUDR voraussichtlich in der Unternehmenspraxis niederschlagen, werden wir unser Positionspapier zur EUDR aktualisieren und gegebenenfalls weitere Informationen zur Verfügung stellen

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