Nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holznutzung spielen nicht nur eine Schlüsselrolle beim Klimaschutz, sondern reduzieren auch die Abhängigkeit von endlichen Ressourcen und ebnen den Weg zu einer biobasierten Wirtschaft. Schützen durch Nutzen muss dabei die Devise bleiben. Globaler Waldschutz ist ohne unnötige bürokratische Auflagen möglich.
Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) drohte ein gewaltiges Bürokratiemonster
Von der EUDR war in ihrer ursprünglichen Form nahezu die gesamte Wirtschaft betroffen. Alle Marktteilnehmer, die Erzeugnisse aus Holz, Soja, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Palmöl und Rind in der EU in den Verkehr bringen, sollten Berichtspflichten erfüllen – und nicht nur bei erstmaliger Einfuhr in die EU, sondern in der ganzen Lieferkette, quer durch fast alle Branchen. Selbst kleinste Privatwaldbesitzer im Freistaat waren betroffen, obwohl in Bayern und Deutschland kein Entwaldungsrisiko besteht. Tatsächlich hat Bayern den höchsten Holzvorrat in Europa.
Entschärfung in letzter Sekunde beschlossen
Die im Dezember 2025 – und damit nur Tage vor dem eigentlich geplanten Inkrafttreten – beschlossenen Änderungen der Verordnung sind als wichtiger Schritt für die Entlastung der Unternehmen zu bewerten. Die Berichtspflichten wurden deutlich reduziert, insbesondere für kleinere Unternehmen und die Akteure in der Lieferkette. Eine Null-Risiko-Kategorie für Länder mit keinem oder vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko wurde allerdings nicht eingeführt. Die unverhältnismäßigen Pflichten für kleine und mittlere Primärerzeuger bestehen folglich weiter. Anwendungsbeginn für größere Unternehmen, die relevante Produkte in der EU handeln oder verarbeiten, ist nun am 30. Dezember 2026. Kleinere Unternehmen haben eine längere Vorbereitungszeit bis zum 30. Juni 2027.
Weitere Anpassungen – EU-Konsultation bis zum 01. Juni 2026
Mit den Änderungen der Verordnung wurde die Europäische Kommission verpflichtet, die EUDR auf weitere Vereinfachungsmöglichkeiten zu überprüfen. Zum 04. Mai 2026 hat die EU-Kommission Zwischenergebnisse vorgelegt:
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einen überarbeiteten Durchführungsrechtsakt mit Unterstützungsmaßnahmen für die IT‑Plattform zur Umsetzung der EUDR,
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einen Entwurf zum delegierten Rechtsakts zur Änderung von Anhang I der EUDR.
Bis zum 01. Juni 2026 besteht die Möglichkeit, zum Entwurf des delegierten Rechtsakts zur Änderung von Anhang I im Rahmen einer Konsultation Stellung zu nehmen. Der Entwurf zielt auf die Überarbeitung des Anwendungsbereiches der EUDR; der Kommission geht es also insbesondere um Vorschläge für die Ergänzung oder Streichung weiterer relevante Rohstoffe und Erzeugnisse. Sollten Sie Stellung nehmen, freuen wir uns über eine Kopie.
Sobald klar ist, wie sich die Änderungen der EUDR voraussichtlich in der Unternehmenspraxis niederschlagen, werden wir unser Positionspapier zur EUDR aktualisieren und gegebenenfalls weitere Informationen zur Verfügung stellen.