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Letzte Aktualisierung: 06. Juli 2022

Information

2. Aktualisierung BMAS-Merkblatt – Anwendbares Recht bei grenzüberschreitendem mobilen Arbeiten

Kontakt
 Katharina Hörmann
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Telefon +49 (0)89-551 78-236 +mobil+ +49 (0)160-979 859 59

Mit Blick auf die Verlängerung der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen bis Ende Juni 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sein Merkblatt zum anwendbaren Recht beim grenzüberschreitenden mobilen Arbeiten nochmals aktualisiert.

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