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Themen und Services/Europa

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2023

Information

3. Aktualisierung BMAS-Merkblatt – Anwendbares Recht bei grenzüberschreitendem mobilen Arbeiten

Kontakt
 Katharina Hörmann
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Telefon +49 (0)89-551 78-236 +mobil+ +49 (0)160-979 859 59

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sein Merkblatt zum grenzüberschreitenden mobilen Arbeiten erneut aktualisiert. Anlass dafür ist die neue Rahmenvereinbarung der europäischen Verwaltungskommission und damit einhergehende Ausnahmen beim anzuwendenden Sozialrecht.

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