Die europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (VO 2025/40/EU, sog. PPWR) bringt ab dem 12. August 2026 und in den Folgejahren Veränderungen und Harmonisierungen im Verpackungsbereich. Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz regelt Details zu nationalen Konkretisierungen.
Verpackungen reduzieren
Nach der neuen EU-Verpackungsverordnung sind Verpackungen so herzustellen, dass das Vorhandensein und die Konzentration besorgniserregender Stoffe in Verpackungsmaterial oder Verpackungsbestandteilen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Zudem müssen alle in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein.
Recycling bei Kunststoffen steigern
Zur Vermeidung von Widersprüchen mit dem deutschen Recht wird das bisherige Verpackungsgesetz durch das Verpackungsrecht Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt. Eine Neuerung ist beispielsweise, dass für Kunststoffe ab 2028 anstelle einer Verwertungsquote eine Recyclingquote von 75 Prozent gilt. Davon müssen 70 Prozent, fünf Prozent mehr als bisher, durch werkstoffliches Recycling erfolgen.
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