Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einen Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorgelegt. Damit soll die Freisetzung von PFAS in die Umwelt deutlich verringert werden. Es sind Ausnahmen für verschiedene Verwendungen vorgesehen, beispielsweise für PFAS, die als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, in Biozidprodukten und in Medizinprodukten verwendet werden.
Beschränkungen bei PFAS nur bei nicht beherrschbaren Risiken
Eine pauschale Beschränkung der gesamten PFAS-Stoffgruppe ohne differenzierte, stoff- und anwendungsspezifische Risikobewertung ist abzulehnen. Eine Beschränkung ist nur in solchen Fällen gerechtfertigt, in denen die Risiken für Mensch und Umwelt nicht beherrschbar sind.
Für viele Anwendungen bislang keine Alternativen möglich
Es besteht die Gefahr, dass jede Anwendung, die im weiteren Verfahren nicht auf den Tisch kommt, nach 18-monatiger Übergangsfrist verboten sein wird. Für viele Anwendungen gibt es jedoch keine geeigneten Alternativen mit gleichwertigen Eigenschaften.
Öffentliche Konsultation ab 22. März 2023
Am 22. März 2023 hat eine sechsmonatige öffentliche Konsultation zur Beschränkung von PFAS auf EU-Ebene begonnen. Details finden sich in der Mitteilung der ECHA vom 22. April 2023 und einer Übersicht der ECHA . Eine Teilnahme ist für betroffene Unternehmen zu empfehlen.
Eine Zusammenfassung zum Vorschlag der EU-Chemikalienagentur mit Bewertung steht unten im Download-Bereich zur Verfügung.