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Themen und Services/Energie + Klima/Klima

Letzte Aktualisierung: 21. Oktober 2024

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Neuer Klimastandard zur EU-CSR Richtlinie – Vielzahl an Anforderungen kommt auf Unternehmen zu

Die neue EU-CSR-Richtlinie verpflichtet Jahr für Jahr immer mehr Unternehmen, umfangreiche nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenzulegen. Allein in Deutschland werden bis 2027 rund 15.000 Unternehmen berichtspflichtig sein.

Unternehmen müssen wesentliche Berichtsthemen identifizieren und umsetzen

Die Berichtspflichten der CSR-Richtlinie werden durch Standards konkretisiert. Die Standards und die darin enthaltenen Berichtsanforderungen stehen unter dem Vorbehalt der Wesentlichkeit. Um herauszufinden, welche Themen für das eigene Unternehmen wesentlich sind, ist eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen (siehe auch vbw Leitfaden Treibhausgasneutralität – Umsetzung im Unternehmen ).

Der Klimastandard ESRS E1 konkretisiert, welche klimabezogenen Informationen Unternehmen offenlegen müssen. Aus dem Standard ergeben sich zahlreiche neue Aufgaben für Unternehmen.

Offenlegungspflichten zur Treibhausgasbilanz und den Klimazielen des Unternehmens

Gefordert ist unter anderem eine Ermittlung und Offenlegung des Corporate Carbon Footprint (CCF), das heißt des betrieblichen CO2-Fußabdrucks. Hierbei sind nicht nur die Emissionen aus dem eigenen Unternehmen (Scope 1) und dem Energiebezug des Unternehmens (Scope 2) zu berichten: Auch alle wesentlichen Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) sind offenzulegen (siehe auch vbw Leitfaden Corporate Carbon Footpint - Basiswissen für die Treibhausgasbilanzierung ).

Des Weiteren muss das Unternehmen seine Klimaziele kommunizieren. Hierbei ist anzugeben, ob es sich um wissenschaftsbasierte Klimaziele (Science Based Targets – SBT) handelt, die mit dem 1,5 Grad-Ziel kompatibel sind. Die Festsetzung der SBT kann beispielsweise nach den Standards der Science Based Targets Initiative (SBTi) erfolgen.

Ebenso ist anzugeben, ob das Unternehmen über einen internen CO2-Preis verfügt. Ziel eines internen CO2-Preises ist, Anreize für betriebliche Emissionsminderungen und nachhaltige Geschäftsentscheidungen zu schaffen. Besonders herausfordernd ist die Auswahl des passenden Bepreisungsmodells und die Festsetzung der Höhe des internen CO2-Preises.

Strategien für CO2-Entnahmen innerhalb und außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette entwickeln

Unternehmen, die sich ein Netto-Null-Ziel gesetzt haben, müssen offenlegen, wie sie verbleibende Emissionen durch CO2-Entnahmen (sog. Carbon Removals) perspektivisch zu neutralisieren beabsichtigen. Hierbei sind Entnahmeprojekte aus eigenen Tätigkeiten (z. B. direkte CO2-Abscheidung aus der Luft) sowie Entnahmeprojekte aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (z. B. Wiederherstellung von Wäldern) zu skizzieren.

Auch ist zu berichten, wie viele Emissionsgutschriften aus Klimaschutzprojekten (sog. Kompensation) durch das Unternehmen erworben und stillgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist offenzulegen, für welchen Anteil der Projekte sog. corresponding adjustments (CA) vorliegen, die eine doppelte Anrechnung der erzielten Emissionsminderung ausschließen (siehe auch vbw Leitfaden Treibhausgaskompensation – Praxiswissen für Unternehmen).

Umfassende Klimarisiken- und Chancenanalyse sowie Transitionsplan gefordert

Zudem ist eine umfassende Analyse der Risiken und Chancen des Klimawandels für das Unternehmen durchzuführen. Es ist offenzulegen, mit welchen Verfahren klimabezogene Risiken und Chancen identifiziert und bewertet werden und welche Strategien, Maßnahmen und Ressourcen das Unternehmen für Klimaschutz und Klimaanpassung aufweist. Vor allem die finanzielle Quantifizierung der Auswirkungen von Klimarisiken und -chancen ist in der Praxis sehr komplex.

Des Weiteren ist ein Übergangsplan für den Klimaschutz, ein sog. Transitionsplan zu erarbeiten. Dieser soll die Maßnahmen des Unternehmens zur Eindämmung des Klimawandels zusammenfassen und den Dekarbonisierungsfahrplan beschreiben. Zu erläutern ist u. a., inwieweit die Ziele des Unternehmens mit dem 1,5 Grad-Ziel in Einklang stehen und welche Dekarbonisierungshebel und Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Ebenso ist aufzuzeigen, wie die Umsetzung des Transitionsplans finanziert und wie der Plan in die Geschäftsstrategie und Finanzplanung des Unternehmens integriert werden soll.

Die Vielzahl und die hohe Komplexität der To-Dos des Klimastandards erfordern ein frühzeitiges Auseinandersetzen mit den neuen Pflichten. Auch Unternehmen, die derzeit noch nicht nach der EU-CSR-Richtlinie berichtspflichtig sind, sollten sich mit ausreichend Vorlauf auf die Anforderungen vorbereiten. Denn um ihre Berichtspflichten erfüllen zu können, fragen viele bereits berichtspflichtige Unternehmen entsprechende Informationen von Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten ab.

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