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Letzte Aktualisierung: 04. August 2023

Leitfaden

CO2-Grenzausgleich – Folgen für Unternehmen

Der europäische CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) soll dazu beitragen, dass die EU bis 2050 Treibhausgasneutralität erreicht. Zugleich soll er Carbon Leakage – also die Verlagerung von CO2-Emissionen in andere Länder – vermeiden. Damit soll die innereuropäische Produktion geschützt werden.

Importeure bestimmter Produkte werden dazu verpflichtet, für die Emissionen, die bei der Herstellung der Produkte in den jeweiligen Ländern anfallen, Emissionszertifikate zu erwerben. Deren Preis bemisst sich an den Preisen im europäischen Emissionshandel (EU-ETS). Hierdurch soll erreicht werden, dass die importierten Produkte mit ähnlichen CO2-Kosten belastet werden, wie die in der EU hergestellten Produkte, die dem EU-ETS unterliegen. Bis 2030 soll der CBAM auf Produkte aus allen Sektoren Anwendung finden, die dem EU-ETS unterliegen.

Der CBAM bringt für die Importeure der vom CBAM erfassten Produkte umfassende Berichtspflichten und einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich. Auch Unternehmen, die in der EU vom CBAM erfasste Produkte herstellen, weiterverarbeiten oder exportieren, müssen sich auf Kostensteigerungen einstellen.

Der vorliegende Leitfaden gibt einen Überblick über die Ausgestaltung und Funktionsweise des Instruments sowie die damit einhergehenden Pflichten und Herausforderungen für direkt und indirekt durch den CBAM betroffene Unternehmen.

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