Mit dem Start des neuen europäischen Emissionshandelssystems (ETS 2) stehen Inverkehrbringer von Brennstoffen vor komplexen regulatorischen Anforderungen. In unserer Webinaraufzeichnung stellen wir den Anwendungsbereich und die Funktionsweise des ETS 2 vor.
Betroffen sind in erster Linie Lieferanten von Heiz- und Kraftstoffen aus den Sektoren Straßenverkehr und dem Gebäudebereich. Darüber hinaus finden die Reglungen Anwendung für weitere Sektoren (Energiewirtschaft, verarbeitendes Gewerbe und Bausektor), sofern diese nicht unter dem bereits bestehenden Emissionshandelssystem (ETS 1) reguliert werden.
Die sogenannte Berichtsphase, in der die Lieferanten jährlich Angaben über die Emissionen der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen machen müssen, läuft bereits. Ab voraussichtlich 2027 müssen sie für die jeweiligen Vorjahresemissionen Zertifikate erwerben und abgeben.
Wir geben Empfehlungen zur Emissionsermittlung und zur Einhaltung der Meldepflichten. Im Fokus stehen ferner das Verhältnis zum deutschen Brennstoffemissionshandelssystem (nEHS), das größtenteils im ETS 2 aufgehen soll, und die Gestaltung dieses Übergangs. Eine abschließende Betrachtung der Preise im ETS 2 zeigte, dass die aktuellen Preisprognosen mit gewissen Unsicherheiten behaftet sind und der Preis im ETS 2 von vielen Faktoren beeinflusst wird.
In unserem Downloadbereich können Sie die gezeigten Unterlagen einsehen. Zeitnah wird eine aktualisierte Fassung des zugehörigen Leitfadens „Vom nationalen Brennstoffemissionshandel zum ETS 2“ zur Verfügung stehen.
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