Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 05. Februar 2026 im Rahmen der europäischen Beihilferichtlinie staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (CISAF Bundesregelung Netto-Null-Technologien) bekannt gegeben. Unten im Downloadbereich finden Sie die Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Wesentlicher Inhalt der Regelung
Die Beihilfe basiert auf dem Abschnitt 6 des CISAF der EU-Kommission vom 25. Juni 2025 und ersetzt die „BKR-Regelung Transformationstechnologien“. Neue Förderprogramme sind mit der Regelung nicht verbunden. In Bayern betrifft dieser neue beihilferechtliche Rahmen Zuschüsse aus der Bayerischen Regionalförderung ( BRF, in entsprechenden Fördergebieten auch GRW ).
Beihilfefähige Vorhaben
Unternehmen können öffentliche Beihilfen beantragen, sofern sie sogenannte Netto-Null-Technologien Produkte (siehe Anhang A) wie Solartechnologien oder Batterie- und Energiespeichertechnologien herstellen, beziehungsweise spezifische Bauteile oder Rohstoffe hierfür. Beihilfefähig sind grundsätzlich sowohl materielle (Geräte, Grundstücke, Gebäude) als auch immaterielle (Patente, Knowhow, Lizenzen) investive Vorhaben.
Förderhöhe und weitere Informationen
Die Beihilfeintensität darf 15 Prozent der beihilfefähigen Kosten und der Beihilfebetrag darf 150 Millionen Euro je Vorhaben nicht übersteigen. Für KMU sind höhere Fördersätze möglich. Der Beihilfeempfänger muss mindestens 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten tragen und den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen.
Weiterhin sind Kumulierungsbedingungen zu berücksichtigen und eine Berichterstattung ist erforderlich. Die Gewährung der Beihilfen ist bis zum 31. Dezember 2030 möglich.