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Letzte Aktualisierung: 10. Oktober 2022

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Vorschläge der Gaskommission für eine Gaspreisbremse

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Am 10. Oktober 2022 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Gas und Wärme“ Vorschläge für eine Gas- und Wärmepreisbremse vorgestellt. Sie sollen zu einer schnellen Entlastung für private Haushalte und Unternehmen führen, ohne jedoch Anreize zur Verbrauchseinsparung zu unterlaufen.

Private Haushalte und KMU

Für SLP-Kunden (Standardlastprofil, private Haushalte und KMU) ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

1. Im Dezember 2022 soll der Staat einmalig die Abschlagszahlung auf Basis der Abschlagszahlung von September 2022 übernehmen.

2. Von März 2023 bis April 2024 wird ein garantierter Bruttopreis von 12 ct/kWh für 80 Prozent des Verbrauchs definiert, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Für Mengen oberhalb des Kontingents gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Für Fernwärmekunden wird analog ein garantierter Bruttopreis von 9,5 ct/kWh für ein Grundkontingent von 80 Prozent festgelegt.

Industrie

Für industrielle Verbraucher (RLM-Kunden mit geregelter Lastgangmessung und einem Verbrauch größer als 1,5 Millionen kWh/a, insgesamt ca. 25.000 Unternehmen) wird ein Kontingent des Gasverbrauchs von 70 Prozent des Verbrauchs des Jahres 2021 definiert.

Für dieses Kontingent wird ein garantierter Beschaffungspreis von 7 ct/kWh festgelegt. Dies entspricht ungefähr dem garantierten Bruttopreis für Privatkunden von 12 ct/kWh. Für Mengen oberhalb des Kontingents gilt auch hier der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Die Förderung ist an den Standorterhalt und eine Transformationsperspektive gebunden, wobei noch keine weiteren Details zu den Vorgaben bekannt sind. Subventioniertes Gas darf zu Marktpreisen weiter veräußert werden.

Das Instrument für die Industrie soll zum 01. Januar 2023 in Kraft treten und zum 30. April 2024 enden. Ausgenommen sind Gaskraftwerke (keine weiteren Anreize zur Gasverstromung) und größere Wohneinheiten (hier soll das Modell für Haushalte greifen).

Vorschläge mit Licht und Schatten

Die Kommission hätte mindestens sechs Wochen früher eingerichtet werden können, etwa ab der deutlichen Reduktion der russischen Erdgas-Lieferungen mit den entsprechenden Preisfolgen. Angesichts der Dramatik der Lage kommen die Maßnahmen für viele Unternehmen zu spät: dass die Einmalzahlung für Haushalte und KMU erst im Dezember 2022 umgesetzt werden können, ist faktisch nachvollziehbar, nicht aber, dass die Industrie erst im Januar 2023 entlastet wird und längerfristige Maßnahmen für KMU frühestens ab März 2023 greifen. Das bestehende Instrumentarium des Energiekostendämpfungsprogramms wurde jedoch nicht wie ursprünglich angekündigt erweitert, um wenigstens die Übergangsphase zu überbrücken, bis die neuen Maßnahmen greifen.

Positiv ist, dass große industrielle Verbraucher im Fokus der Entlastungsmaßnahmen stehen. Zu Recht ist das durchgängige Bemühen sichtbar, Anreize für das weiter dringend notwendige Einsparen von Erdgas zu setzen. Gut ist auch, dass keine Anreize für eine weitere Gasverstromung gesetzt werden.

Weitere wichtige Themen (z. B. Härtefallregelung, Lösung für Unternehmen, die direkt am Großmarkt beschaffen oder Investitionszuschüsse für Fuel Switch) werden nur genannt, die Inhalte müssen aber erst noch erarbeitet und dann ebenfalls umgehend umgesetzt werden.

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