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Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2023

Information

Verordnung zur Änderung der Gassicherungsverordnung

Am 15. Februar 2023 hat das Kabinett eine „Verordnung zur Änderung der Gassicherungsverordnung“ beschlossen. Diese zielt auf eine Optimierung des Betriebs der Sicherheitsplattform Gas ab.

Die Plattform fungiert als Informationsbasis und Entscheidungsgrundlage für den Fall, dass die Notfallstufe des Notfallplans Gas ausgerufen wird und die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Rolle des Bundeslastverteilers übernimmt. In dieser Funktion kann die BNetzA auch Verfügungen über die Verringerung des Gasverbrauchs erlassen.

Zur Verbesserung der Datenbasis sollen sich künftig auch die Betreiber und Nutzer von Gasspeicheranlagen auf der Plattform registrieren müssen. Darüber hinaus soll die Durchsetzbarkeit der Registrierungspflicht erhöht werden. Zu diesem Zweck wird klargestellt, dass die Vorschriften zu den Ordnungswidrigkeiten, die die Erfüllung der Registrierungs- und Meldepflichten sicherstellen sollen, bereits Anwendung finden können, wenn noch keine Gefährdung oder Störung der Energieversorgung festgestellt wurde.

Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen. Die Verordnung tritt einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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