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Letzte Aktualisierung: 03. April 2024

Leitfaden

E-Rechnung für KMU

Dr. Benedikt Rüchardt
Dr. Benedikt Rüchardt
Steuern, Finanzen, Landesentwicklung, Wirtschaft und Kommunalwirtschaft
Telefon +49 (0)89-551 78-252 +mobil+ +49 (0)173-349 39 60
E-Rechnung für KMU

Die Bundesregierung stellt den Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen auf rein elektronische und damit maschinell verarbeitbare Rechnungen um. Mit dem Wachstumschancengesetz wurden dafür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Die Softwaresysteme werden nun sukzessive für das neue Rechnungsformat aufgerüstet.

Für KMU wichtige Fristen zur Einführung der E-Rechnung
Ab Anfang 2025Unternehmen jeder Größe müssen von anderen Unternehmen ausgestellte E-Rechnungen entgegennehmen.
Bis Ende 2026Rechnungen an andere Unternehmen dürfen noch auf Papier ausgestellt werden.
Bis Ende 2027Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro dürfen Rechnungen noch auf Papier ausstellen.

Nur Rechnungen bis zu 250 Euro und Fahrausweise bleiben zwischen Unternehmen dauerhaft auf Papier zulässig.

E-Rechnung bewährt sich anderswo bereits

Vergleichbare Lösungen in anderen europäischen Ländern sind bei den Unternehmen durchweg positiv aufgenommen worden. Dortige Erfahrungen zeigen: Der Bearbeitungs- und Dokumentationsaufwand in Buchhaltungen geht gegenüber Papier- bzw. PDF-Rechnungen erheblich zurück. Abläufe zwischen und in Unternehmen werden einfacher. Gleiches gilt für das Zusammenspiel mit dem Steuerberater und der Finanzverwaltung. Zahlendreher und Eingabefehler kommen im Rechnungswesen nicht mehr vor. Schließlich fällt es leichter, Rechnungen schnell zu zahlen. Das verbessert die Liquidität der Rechnungsteller.

Einführung der E-Rechnung: wenig Aufwand, gute Chance

Die Einführung der für E-Rechnungen erforderlichen Technik und Software ist gerade für kleine Unternehmen mit wenig Aufwand verbunden und bietet eine willkommene Chance, Abläufe zu optimieren und so den Alltag des Unternehmens einfacher und digitaler zu gestalten.

Leitfaden zur Einführung mit Hinweisen auf Ansprechpartner

Unser Leitfaden richtet sich speziell an kleinere und mittlere Unternehmen. Er vermittelt empfehlenswerte Schritte zur Einführung der E-Rechnung, wann aufgrund gesetzlicher Vorgaben mit genügend Vorlauf gehandelt werden sollte und wer als Ansprechpartner und Dienstleister zur Verfügung steht.

vbw Kongress am 17. Juli 2024 vermittelt zusätzliche Informationen

Die E-Rechnung ist auch eines der Themen des vbw Kongresses Digitale Transformation im Steuerwesen am 17. Juli 2024 in München, zu der wir Sie herzlich einladen.

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