In der Digitalisierung der Verwaltung liegt eine große Chance, Verfahren insgesamt zu modernisieren und deutlich effizienter auszugestalten. Diese gilt es nun konsequent zu nutzen.
Onlinezugangsgesetz schneller umsetzen
Auf der Bundesebene regelt das Onlinezugangsgesetz wichtige Schritte, die nach und nach von Bund und Ländern umgesetzt werden. Die bisherigen Umsetzungserfolge sind allerdings noch nicht zufriedenstellend. Die neue Bundesregierung muss ihre hohen selbstgesteckten Ziele zügig realisieren und dabei auch die Registermodernisierung und die Digitaltauglichkeit des Rechts im Blick behalten.
Bayerisches Digitalgesetz
Der Freistaat Bayern will mit einem Digitalgesetz nicht nur E-Government voranbringen, sondern einen allgemeinen Rechtsrahmen für die Digitalisierung schaffen. Der ganzheitliche Grundgedanke ist richtig und sollte noch konsequenter umgesetzt werden. Die Unternehmen als wichtigste Nutzer müssen bei der Digitalisierung der Verwaltung klar im Fokus stehen. Mit einem Digital-Check als Standardverfahren für alle Rechtsnormen könnte der Freistaat Maßstäbe setzen, auch beim Bürokratieabbau.
Datengestütztes Regieren und Datenwirtschaft
Die Verwaltung sollte auf allen Ebenen Daten wesentlich intensiver für Planungsaufgaben und für evidenzbasierte Entscheidungen nutzen. Dieses Ziel muss in den laufenden Digitalisierungsprozessen von Anfang an mitgedacht werden. Gleichzeitig gilt es, die wirtschaftliche Nutzung von Daten zu erleichtern, unter anderem mit attraktiven Open-Data-Angeboten.