Weiterbildung wird immer wichtiger für Unternehmen und deren Beschäftigte, um den Herausforderungen des Wandels gerecht zu werden. Was viele Unternehmer*innen nicht wissen: Es gibt staatliche Förderung für die Weiterbildung der eigenen Belegschaft – aus dem Europäischen Sozialfonds Plus.
Die Förderaktion „1.3: Betriebliche Weiterbildung“ unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten eines Unternehmens. Die berufliche Fortbildung oder die Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse von der eigenen Belegschaft kann ab einer Gruppengröße von neun Teilnehmenden beantragt werden. Der ESF+ kann 40 Prozent der Weiterbildungskosten von externen Dozent*innen übernehmen. Das Antragverfahren ist komplett digital.
Weitere Informationen über die genauen Voraussetzungen gibt es auf der Website des Bayerischen ESF+ Förderaktion 1.3: Betriebliche Weiterbildung (bayern.de) . Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpersonen.