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Letzte Aktualisierung: 11. Oktober 2021

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Bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter

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 Michael Lindemann
Michael Lindemann
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Nach der Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes im Bundestag am 11. Juni 2021 hatte der Bundesrat am 25. Juni 2021 nicht zugestimmt, sondern den Vermittlungsausschuss angerufen. Streitpunkt war die Forderung der Länder nach einem höheren Finanzierungsanteil des Bundes bei den Investitions- und Betriebskosten des Ganztags.

Bund und Länder einigen sich auf einen Kompromiss

Der Vermittlungsausschuss einigte sich am 06. September 2021 auf einen Kompromiss: So sollen die Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender und nicht allein die Schaffung neuer Betreuungsplätze eingesetzt werden können. Zudem wird sich der Bund mit bis zu 70 Prozent statt bis zu 50 Prozent an den Investitionskosten beteiligen. Auch Eigenanteile freier Träger werden zum Finanzierungsanteil der Länder hinzugerechnet. Bund und Länder haben außerdem vereinbart, das Gesetz am Ende der Jahre 2027 und 2030 zu evaluieren und bezüglich der Kostenentwicklung und Kostenverteilung im Gespräch zu bleiben.

Der Bundestag hat am 07. September 2021 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum „Ganztagsförderungsgesetz“ zugestimmt – der Bundestrat folgte am 10. September 2021.

Ausgestaltung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung

Jedes Kind, das 2026 eingeschult wird, soll bis zum Eintritt in die fünfte Klasse einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Der Anspruch umfasst eine verlässliche Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Länder können in den Ferien eine Schließzeit von maximal vier Wochen regeln.

Bewertung

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter trägt maßgeblich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Weiterhin können Ganztagsangebote zu einer besseren Bildung führen. Die zusätzliche Zeit in der Schule muss jetzt gezielt für eine bessere Bildung und individuelle Förderung der Schüler*innen genutzt werden. Die vbw empfiehlt, dass alle Schüler*innen vom Nutzen rhythmisierter Ganztagsschulen profitieren können sollen. Deshalb muss das Ziel sein, die rhythmisierte Ganztagsschule als Angebotsschule in Grundschule, Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule und Gymnasium flächendeckend zu etablieren.

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