Die bayerische Wirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 09. Januar 2023

Information

Neues Hochschulinnovationsgesetz in Bayern

Die Bayerische Wirtschaft begrüßt ausdrücklich das neue Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), das am 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Schwerpunkte der bayerischen Hochschulreform sind nach Wissenschaftsminister Markus Blume deutlich mehr Agilität und Eigenverantwortung für die Hochschulen, die Förderung von Innovationen, der Technologietransfer und die Unternehmensgründung sowie Talente noch stärker zu unterstützen. Das neue Gesetz beinhaltet zahlreiche weitere Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung, die Neufassung des Promotionsrechtes für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die gesetzliche Anerkennung einer Vertretung der Studierenden auf Landesebene.

Eigenverantwortung und Freiheiten für die Hochschulen

Die Bayerische Wirtschaft fordert bereits seit vielen Jahren mehr Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiheiten für die bayerischen Universitäten und Hochschulen, die nur so die strategische Ausrichtung und Profilbildung eigenständig voranbringen können. Die Hochschulen können den Einsatz der Ressourcen flexibler gestalten. Neues strategisches Instrument ist der Innovationsfonds, in dem Hochschulen freiwerdende Ressourcen zurücklegen und für die gezielte Beteiligung an neuen staatlichen Programmen einsetzen können (Art. 11 BayHIG). Die Organisationsstruktur wird dabei nicht verändert.

Wirtschaft und Wissenschaft

Der Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen wird in Zukunft deutlich gestärkt. Unternehmergeist und Unternehmertum werden im neuen Hochschulinnovationsgesetz ausdrücklich gefördert (Art. 2 und 16 BayHIG, Art. 17 BayHIG, Art. 61 BayHIG). Im gesamten Hochschulbereich werden eine Start-up-Kultur und Ausgründungen gefördert, das gilt für Studierende und Dozierende gleichermaßen. Gleichzeitig soll der gesamte Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung weiter ausgebaut werden (Art. 78 BayHIG). Aus Sicht der Bayerischen Wirtschaft ist es wichtig für die Hochschulen gerade in diesem Bereich ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern

Nur wer attraktive Rahmenbedingungen an den Hochschulen anbietet, kann die besten Köpfe für sich gewinnen. Das BayHIG enthält zahlreiche Verbesserungen der Karrieremöglichkeiten für die Hochschulmitarbeiter*innen. Bausteine der Talentförderung sind unter anderem Karrierezentren an den Hochschulen (Art. 54 BayHIG), Tenure-Track-Professuren und Juniorprofessuren. Durch zusätzliche englischsprachige und internationale Studiengänge bekommt auch die Internationalisierung einen deutlichen Schub (Art. 77 BayHIG).

Zukunftsstandort Bayern

Nach der Hochschulreform von 2006 verspricht das BayHIG weitreichende Veränderungen, insbesondere mehr Agilität und Flexibilität für die bayerischen Hochschulen. Als wesentlicher Teil der Hightech Agenda Bayerns ebnet das neue Hochschulgesetz den Weg zum innovationsfähigen Zukunftsstandort Bayern.

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