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Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2023

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Gemeinsam das duale Studium in Bayern sichern

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Wir begrüßen das Engagement der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern, die Anforderungen des Akkreditierungsrats trotz vieler Herausforderungen zu erreichen. Erste Hochschulen sind mit gutem Beispiel vorangegangen und haben die Anforderungen an die Akkreditierung des Profilmerkmals „dual“ voll erfüllt, wie die Beispiele der Hochschule Kempten mit dem Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik, der Technischen Hochschule Rosenheim mit dem Bachelorstudiengang Energie- und Gebäudetechnologie sowie der Technischen Hochschule Ingolstadt mit mehreren Bachelor- und Masterstudiengängen eindrucksvoll zeigen.

Zu Fragen und Hilfestellungen bei der Akkreditierung des Profilmerkmals „dual“ können sich die Hochschulen auch an das Bayerische Wissenschaftsministerium, hochschule dual und die Geschäftsstelle des Akkreditierungsrates wenden.

Evaluation der Musterrechtsverordnung als Grundlage für die Bayerische Studienakkreditierungsverordnung

Das Bayerische Wissenschaftsministerium verfolgt das Ziel, dass die Anforderungen für das Profilmerkmal „dual“ in der Musterrechtsverordnung (MRVO) auf Bundesebene so ausgestaltet werden, dass die erfolgreichen und nachgefragten dualen Studiengänge in Bayern akkreditierbar sind. Die Hochschulen sollten unabhängig davon aber schon aktuell alle Chancen im Rahmen der Darstellung ihrer dualen Studienangebote gegenüber dem Akkreditierungsrat nutzen, damit ihre von Praxispartnern und Studierenden sehr geschätzten dualen Studienangebote unter den geltenden Akkreditierungsvoraussetzungen die Akkreditierung erhalten. Die genannten Beispiele zeigen, dass das möglich ist. Für diese gemeinsamen Bemühungen sind wir als vbw sehr dankbar und sie zeigen, wie leistungsfähig die bayerischen Hochschulen hier aufgestellt sind.

Aktueller Stand

Die von der Kultusministerkonferenz (KMK) am 17. Dezember 2017 verabschiedete MRVO sieht eine Evaluation drei Jahre nach Inkrafttreten vor, um deren Anwendungen und Auswirkungen zu überprüfen (§ 26). Die Ergebnisse der Evaluation sollen der KMK vorgelegt werden. Die KMK hat hierzu eine Arbeitsgruppe „Evaluation der Musterrechtsverordnung“ eingerichtet, die ein zweistufiges strukturiertes Evaluationsverfahren unter Beteiligung aller relevanten Akteure entwickelt hat. Die Evaluation ist nun abgeschlossen, die Arbeitsgruppe finalisiert aktuell den Evaluationsbericht, der anschließend in den Gremien der KMK beraten wird. Wir stehen in Kontakt mit dem Bayerischen Wissenschaftsministerium und halten Sie zu den aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.

Bei Fragen zum dualen Studium können Sie sich jederzeit an unseren Kooperationspartner hochschule dual wenden, der Dachorganisation für das duale Studium in Bayern.

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