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Letzte Aktualisierung: 28. November 2024

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Gemeinsam das duale Studium in Bayern sichern

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Wir begrüßen das Engagement der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern, die Anforderungen der Akkreditierung trotz vieler Herausforderungen zu erfüllen. Einige Hochschulen sind bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und haben die Anforderungen an die Akkreditierung des Profilmerkmals „dual“ voll erfüllt, wie die Beispiele der Hochschule Kempten mit dem Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik, der Technischen Hochschule Rosenheim mit dem Bachelorstudiengang Energie- und Gebäudetechnologie sowie der Technischen Hochschule Ingolstadt mit mehreren Bachelor- und Masterstudiengängen eindrucksvoll zeigen.

Evaluation der Musterrechtsverordnung als Grundlage für die Bayerische Studienakkreditierungsverordnung

Die von der Kultusministerkonferenz am 17. Dezember 2017 verabschiedete Musterrechtsverordnung (MRVO) auf Bundesebene sieht eine Evaluation drei Jahre nach Inkrafttreten vor, um deren Anwendungen und Auswirkungen zu überprüfen (§ 36). Diese Evaluation ist abgeschlossen und wurde von Bayern genutzt, auch Anregungen der bayerischen Hochschulen einzubringen, um die Besonderheiten der bayerischen dualen Studiengänge angemessen zu berücksichtigen. Eine Absicht, die auch von der vbw massiv unterstützt und begleitet wurde.

Aktueller Stand

Am 21. November 2024 ist die Neufassung der MRVO von der 1. Wissenschaftsministerkonferenz verabschiedet worden. Diese beinhaltet auch die von allen Ländern gewünschte Dreifachverzahnung, also dass die Lernorte (mindestens Hochschule / Berufsakademie und Betrieb) systematisch sowohl inhaltlich als auch organisatorisch und vertraglich miteinander verzahnt sind, wobei die Länder aufgrund unterschiedlicher landesrechtlicher Definitionen des Begriffes „duales Studium“ in ihren Verordnungen ergänzende, konkretisierende Definitionen vorsehen können. Hiervon wird Bayern in der Bayerischen Studienakkreditierungsverordnung (BayStudAkkV) Gebrauch machen. Ziel ist es, einerseits die hohe Qualität des dualen Angebotes zu sichern und andererseits dem Akkreditierungsrat eine klare Richtschnur und Entscheidungsgrundlage an die Hand zu geben.

Die Umsetzung der ergänzenden Formulierung in der BayStudAkkV steht aktuell noch aus. Wir stehen in Kontakt mit dem Bayerischen Wissenschaftsministerium und halten Sie zu den aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.

Für Fragen zum dualen Studium können Sie sich jederzeit an unseren Kooperationspartner hochschule dual wenden, der Dachorganisation für das duale Studium in Bayern, die wir mit der Verleihung des Dualissimos unterstützen.

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