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Themen und Services/Außenwirtschaft/Auslandsmärkte + Export

Letzte Aktualisierung: 02. November 2023

Information

Exportkredit- und Investitionsgarantien für Geschäfte in der Ukraine

Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes gelten trotz des Krieges auch weiterhin für die Ukraine. Ziel der Bundesregierung ist es, die Ukraine wirtschaftlich bestmöglich zu unterstützen. Um dieses Ziel zu erreichen, gelten für beide Instrumente auch künftig vereinfachte Vorgaben.

Exportkredit- und Investitionsgarantien

Exportkreditgarantien (EKG), sogenannte Hermesdeckungen, sichern deutsche Ausfuhrgeschäfte gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab. Die Beantragung und Abwicklung erfolgten im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland bei Euler Hermes.

Investitionsgarantien sichern Unternehmen bei Investitionen im Ausland gegen politische Risiken wie Enteignung, Krieg und Kapitaltransferbeschränkungen ab und ermöglichen so auch den Zugang zu risikoreichen Märkten. Als Durchführer ist pwc beauftragt.

Vereinfachung der Vorgaben

Die Einzelfallprüfung findet bei Exportkreditgarantien nach wie vor statt. Es entfällt jedoch die Forderung nach einem Akkreditiv einer ukrainischen oder drittländischen Bank. Stattdessen wird auf die Bilanz des ausländischen Kunden abgestellt. Es bestehen Deckungsmöglichkeiten innerhalb eines Plafonds in Höhe von 250 Millionen Euro mit einer Orientierungsgröße von aktuell 10 Millionen Euro Auftragswert pro Einzelgeschäft.

Nähere Informationen finden Sie unter Länderinformation Ukraine (exportkreditgarantien.de) .

Im Hinblick auf die Investitionsgarantien sind die Deckungsbeschränkungen bei beteiligungsähnlichen Darlehen an ukrainische Projektgesellschaften aufgehoben. Zudem fallen für Unternehmen bis 2025 keine Antragsgebühren für Ukraine-Anträge an.

Nähere Informationen finden Sie unter Fokus Ukraine-Krieg - Investitionsgarantien

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