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Letzte Aktualisierung: 04. August 2023

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EU-Sanktionen gegenüber Belarus

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Mit der Verordnung 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 erließ der Rat der EU erstmals restriktive Maßnahmen gegen den belarussischen Präsidenten Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger. Der ursprüngliche Rechtsakt wurde sukzessive geändert. Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine unter belarussischer Teilhabe hat der Rat der EU die EU-Sanktionen gegen Belarus stark ausgeweitet.

Um russische Umgehungsgeschäfte über Belarus zu Bekämpfung, wurden am 03. August 2023 die belarussischen Kontrolllisten in einigen Bereichen den russischen Güterlisten angeglichen. Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

  • Verbot des Verkaufs, der Lieferung, Weitergabe und Ausfuhr von Feuerwaffen
  • Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe und der Ausfuhr von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus und zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können (z. B. Halbleiterbauelemente, elektronisch integrierte Schaltungen, sonstige elektrische und magnetische Bauteile etc.)
  • Verbot des Verkaufs, der Lieferung, Weitergabe und Ausfuhr von Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luftfahrt oder der Raumfahrt geeignet sind (z. B. Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge sowie Teile davon, bestimmte Turbo-Stahltriebwerke)

Zudem wurden weitere natürliche und juristische Personen gelistet, die für die interne Repression in Belarus verantwortlich sind.

Das Merkblatt, das Sie im Downloadbereich finden, spiegelt den aktuellen Stand der EU-Sanktionen gegenüber Belarus wider.

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Belarus: Aktueller Stand der EU-Sanktionen

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